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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VON

– Annette Drescher –
HAIR & MAKEUP

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Makeup Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Makeup Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.

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Optionen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Makeup Artists zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

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Festbuchung

Eine Festbuchung stellt eine für den Makeup Artist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht dem Makeup Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Makeup Artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde. 

 

Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Makeup Artists nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an den Makeup Artist zu zahlen. Ansonsten ist der Makeup Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Makeup Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

 

Anreise

Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet.

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Honorar

Das Honorar des Makeup Artists deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten beim Make-up Artist ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Make-up Artist unzulässig.

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Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Makeup Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make-up Artist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat. Wird  die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:

bis 3 Tage vor Termin:  100%

bis 7 Tage vor Termin: 75%%

bis 14 Tage vor Termin: 50%

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Der Make-up Artist ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrecht erhalten wird

(z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche des Makeup Artists in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind.

In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare des Makeup Artists zu entrichten.
Sollte der Make-up Artist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Makeup Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden.
Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Makeup Artist in diesem Falle nicht.

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Sonderregelung Brautstyling

Die Braut hat binnen 24 Stunden nach dem Probetermin Zeit die Buchung zu stornieren sofern sie triftige Gründe für ein Nichtgefallen hat. In diesem Fall fallen keine weitere Kosten (außer die des Probetermins) an. Bei allem über 24 Stunden gelten die normalen Staffelungen. Entscheidet die Kundin nach dem Probestyling, das Styling am Hochzeitstag nicht zu buchen so steht dem Makeup Artisten dennoch die vollständige Vergütung des Honorars für den Probetermin sowie die evtl. angefallenen  Fahrtkosten zu. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht erstattet.

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Einverständniserklärung

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Photoaufnahmen (z.B. Fotos, Video usw.)

gemacht werden und von Annette Drescher verwendet werden dürfen.

 

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Haftung

Der Make up Artist übernimmt keine Haftung für Dritten zugefügte Personen- und Körperschäden und auch nicht für Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren – sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beruhen. Der Make up Artist übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten.

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Namensnennung

Der Makeup Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher.

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Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Titisee Neustadt vereinbart, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften

entgegenstehen. Der Teilnehmer gibt an, dass die Teilnahme an umseitig gebuchten Kurs auf

seine eigene Initiative zurückgegangen ist und er den Kontakt zu Annette Drescher selbst hergestellt

hat.

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